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Landtagswahl am 14. März 2021

Die Landtagswahl in Baden-Württemberg findet am Sonntag, 14. März 2021, statt. Die Stadtverwaltung St. Georgen bittet die Bürgerinnen und Bürger folgende Hinweise zu beachten.

Wer seine Stimme im Wahllokal abgeben möchte, wird gebeten die allgemeinen Hygienevorschriften zu beachten. Dabei gilt es die Abstandsregelung von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten sowie Berührungen zu vermeiden. Im Eingangsbereich steht Desinfektionsmittel zur Handdesinfektion bereit.

Im Wahlgebäude gilt die Pflicht, eine medizinische Maske (vorzugsweise zertifiziert nach DIN EN 14683:2019-10) oder ein Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, zu tragen.
Diese Verpflichtung besteht nicht für Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, oder das Tragen aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder zumutbar ist ( § 10a Abs. 3 Nr. 2 der CoronaVO). Personen die keine Maske tragen, ohne dass eine Ausnahme nach der CoronaVO nachgewiesen wird, werden von der Wahl zurückgewiesen (§ 10a Abs. 5 Nr. 3).
Wer keine Maske tragen möchte, wird auf die Möglichkeit der Beantragung von Briefwahlunterlagen, bis spätestens Freitag, den 12.03.2021, 18.00 Uhr, hingewiesen.

Wer eine Hilfsperson mit in den Wahlraum nehmen muss oder sich auf Grundlage des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahlgebäude aufhält, muss zur Kontakt-Nachverfolgung zwingend ein Dokumentationsnachweis ausgefüllt werden. Wird die Angabe der Kontaktdaten verweigert, darf diesen Personen der Zutritt zum Wahlgebäude verweigert werden.

Wer persönlich nicht an der Wahl in seinem Wahlbezirk bzw. Wahlraum teilnehmen kann, hat die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Der Wahlschein kann auch ohne Verwendung dieses Vordrucks persönlich – nicht fernmündlich –, schriftlich oder durch Rücksendung des unterzeichneten Wahlscheinantrages an das Rathaus St. Georgen gestellt werden.

Die Briefwahl kann auch online beantragt werden. Auf der Homepage der Stadt St. Georgen unter www.st-georgen.de/wahlen ist ein Link zur Beantragung der Briefwahl hinterlegt. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich zudem ein QR-Code, der eingescannt werden kann, um direkt zum Internetwahlantrag weitergeleitet zu werden.

Wahlscheinanträge können bis Freitag, 12. März, 18.00 Uhr, beim Rathaus, Hauptstr. 9, Einwohnermeldeamt, Zimmer 002, 78112 St. Georgen, gestellt oder elektronisch beantragt werden. Bei elektronischer Beantragung ist zu beachten, dass die Briefwahlunterlagen dem Antragsteller noch rechtzeitig per Post zugesandt werden können. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr gestellt werden.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt oder bei persönlicher Antragstellung sofort ausgehändigt. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag, 14. März, bis 18.00 Uhr im Briefkasten des Rathauses, Hauptstr. 9 in St. Georgen vorliegen. Briefwähler werden gebeten, beim Versand die Postlaufzeit zu beachten.

Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass der Urnenwahlbezirk Rupertsbergschule von St. Georgen im Schwarzwald als Stichprobenwahlbezirk für die Durchführung einer repräsentativen Wahlstatistik ausgewählt worden ist. Dabei dürfen für wahlstatistische Auszählungen von allen Wählern ausschließlich und verpflichtend nur die ausgehändigten amtlichen Stimmzettel mit aufgedruckten Unterscheidungsbezeichnungen nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen verwendet werden. Es ist sichergestellt, dass das Wahlgeheimnis nicht verletzt wird. Die Wahlstatistik lässt keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Personen zu. Ein entsprechendes Merkblatt der Landeswahlleiterin ist auf der Homepage der Stadt St. Georgen verlinkt und liegt im Wahllokal am Wahltag aus.

Weitere Informationen sind unter www.st-georgen.de/wahlen, beim Einwohnermeldeamt unter Telefon 07724/87193 oder beim Wahlamt unter Telefon 07724/87149 erhältlich.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadtverwaltung St. Georgen veröffentlicht.