Rente für die Pflege von Angehörigen?
Wusstet ihr, dass die Pflegekasse unter Umständen für euch Rentenbeiträge zahlt, wenn ihr einen Angehörigen pflegt?
Denn die Pflege einer nahstehenden Person kann zeitlich sehr aufwendig sein. So führt es oft dazu, dass du weniger arbeiten kannst und somit auch weniger in die Rente einzahlst.
Damit die Pflegekasse für dich Rentenbeiträge zahlt, muss du allerdings ein paar Voraussetzungen erfüllen.
Du darfst für die Pflege nicht bezahlt werden (Pflegegeld ist davon ausgenommen) und du musst mindestens 10 Stunden in der Woche eine oder mehrere Personen pflegen. Zusätzlich darfst du nebenbei nicht mehr als 30 Stunden erwerbstatig arbeiten.
Für die Berechnung der Beiträge ermittelt die Pflegekasse ein fiktives Einkommen für deine erbrachte Pflegeleistung. Damit du von der Pflegekasse die Rentenbeiträge erhältst, musst du einen Fragebogen ausfüllen, den du im Rahmen des Antrags auf Pflegeleistung bekommen solltest. Aufgrund des Fragebogens prüft die Pflegekasse deinen Anspruch.
So zahlt die Pflegekasse für dich als Pflegender Rentenbeiträge:
*Du pflegst einen oder mehrere Angehörige nicht
erwerbstätig.
* Pflegebedürftiger muss Pflegegrad 2-5 haben und Du pflegest mind. 10 Stunden wöchentlich (verteilt auf mind. 2 Tage).
*Du darfst nicht mehr als 30 Stunden pro Woche nebenbei arbeiten.