Referendumsvorlage: Nachtrag zum Wasserversorgungsreglement vom 15. Februar 2...

Referendumsvorlage fakultatives Referendum (Art. 23 Bst. a Gemeindegesetz, Art. 34 Gemeindeordnung) Gegenstand Nachtrag zum Wasserversorgungsreglement vom 15. Februar 2016 betreffend Bemessung des Feuerschutzbeitrages Referendumsfrist 5. April 2024 bis 14. Mai 2024 Öffentliche Auflage Der Beschluss des Gemeinderates vom 12. März 2024 betreffend Nachtrag zum Wasserversorgungsreglement vom 15. Februar 2016 betreffend Bemessung des Feuerschutzbeitrages liegt während der Referendumsfrist im Gemeindehaus Weesen, 1. Stock, Büro Nr. 23, öffentlich auf oder kann auf der Homepage www.weesen.ch heruntergeladen werden. Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens: 100 gültige Unterschriften Allfällige Referendumsbegehren sind vor Ablauf der Referendumsfrist dem zuständigen Gemeinderat einzureichen. 27. März 2024                                                             Gemeinderat Weesen   Zum vollständigen Artikel
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus dem Gemeindehaus Weesen veröffentlicht.