Revidierte Richtlinien für Nutzung öffentlicher Grund

Die Stadt Romanshorn hat die kommunalen Richtlinien für die Nutzung des öffentlichen Grunds teilrevidiert. Sie treten auf den 1. April 2024 in Kraft. Zum vollständigen Artikel
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus dem Stadthaus veröffentlicht.