Presseinformation der Stadt Stühlingen

Sanierung und Erweiterung des denkmalgeschützten Rathauses
Presseinformation der Stadt Stühlingen
vom 25. März 2024

Der Stadtrat hat mit großer Mehrheit in seiner Sitzung am 18. März 2024 grünes Licht für die von der Verwaltung in den letzten Wochen überarbeiteten Sanierungs- und Erweiterungspläne und den daraus resultierenden Kostenberechnungen gegeben.

Die nun folgenden Schritte sind die finale Erstellung des Bauantrages, die hoffentlich danach bald folgende Baugenehmigung und als erste bauliche Maßnahme der Abbruch der beiden durch die Stadt erworbenen Gebäude an der Schloßstrasse.

Das Gremium hatte im Dezember 2023 die bisher vorliegenden Planungen und Maßnahmen zur Sanierung und zum Umbau des Rathaus Stühlingen vorerst gestoppt.
Begründet wurde die Entscheidung mit den im Zeitraum 2021 bis 2023 deutlich gestiegenen Baukosten und den fehlenden Förderzusagen zur Finanzierung des Projektes.

Die Verwaltung und der Bauausschuss wurden per Beschluss beauftragt, bis spätestens zum 31. März 2024 am bisher geplanten Standort ein auf "das notwendige Minimum" reduziertes Raum- und Flächenprogramm sowie die dazugehörige Planung und Kostenberechnung zu erarbeiten. Die bisher zu Grunde liegenden Kriterien in der Sanierungssatzung sollten jedoch nicht außer Acht gelassen werden.

Für das Rathaus wurden folgende Ziele festgehalten:
Die Schaffung eines energetischen, technischen, organisatorischen und funktionalen Verwaltungsgebäudes, welches sich in die Baukultur des historischen Städtles als wichtiger Baustein einfügt.
Im derzeitigen Rathaus befindet sich eine Infrastruktur, die den heutigen Erfordernissen an Sicherheit und Funktionalität nicht mehr entspricht.

Es gibt im Rathaus weder für die Besucher noch die Beschäftigten einen barrierefreien Zugang in das Gebäude, in die einzelnen Etagen sowie eine behindertengerechte Toilette. Das Rathaus wird mit Nachtspeicheröfen beheizt, welches nicht einem energiesparenden modernen Heizungssystem Rechnung trägt. Die Fluchtweg- und die Brandschutzkonzeption entsprechen den notwendigen Mindestanforderungen. Die Stromversorgung und das Leitungsnetz bildet bei weitem nicht mehr dem Stand der Technik ab.

Ein Pluspunkt für eine erneute Aufnahme in die Städtebauförderung nach der Förderung der Maßnahmen im Dorf (Unterstadt) war für den Fördergeber, dass sich Stühlingen um das stadtbildprägende, denkmalgeschützte Gebäude mit den Außenflächen kümmert, diese erhalten möchte und es nach den Baumaßnahmen den neuesten städtebaulichen, technischen und energetischen Bestimmungen entspricht.

Nicht die erforderliche Mehrheit im Stadtrat fand die aus der Bevölkerung und von einzelnen Gemeinderäten in den zurückliegenden Jahren immer wieder geäußerte Idee, einen Rathausneubau auf der grünen Wiese zu erstellen. Für einen solchen Neubau würde die Stadt Stühlingen keine Förderung aus dem Städtebauförderprogramm erhalten.

Die 2017 ermittelten und dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit mitgeteilten Baukosten in Höhe von 4.500.000 Euro beruhten damals auf ersten Groberhebungen und Kostenschätzungen und nicht auf einem konkret definierten Gebäuderaumprogramm, welches Basis für den späteren Architektenwettbewerb war.

Mit Abschluss des Architektenwettbewerbes und der Entscheidung, welcher Entwurf umgesetzt wird, konnten die Kosten detaillierter und genauer errechnet werden. Dabei zeigte sich sehr früh, dass die Kostenschätzung aus dem Jahr 2017 der Realität nicht Stand halten konnten.

Die gestiegenen Kosten im Hochbau (seit 2015 im Bereich Bürogebäude um ca. 60 %), Liefer- und Materialengpässe, Inflation und politische Ereignisse führten, dass sich die Kosten für die Sanierung- und Erweiterung zuletzt auf Bruttokosten von ca. 8.500.000 Euro erhöhten. Darin enthalten waren auch Kosten in Höhe von ca. 400.000 Euro netto für die Außenfläche um das Rathaus.

Bereits in den Monaten vor der Entscheidung vom Dezember 2023 wurden immer wieder Planungsänderungen am Baukörper und im Raumprogramm vorgenommen, um die Kosten zu reduzieren:

In einem ersten Schritt wurde auf das Kellergeschoss verzichtet und ein Teil der geplanten Büro-, Nutzungs- und Technikflächen vom Neubau in den Altbau verlegt. Dieser Planungsschritt ermöglicht eine höhere Förderquote von 85 % (Altbausanierung) statt 35 % (Neubau) der förderfähigen Kosten. Auch eine große Zahl von in den ersten Entwürfen angedachten Büro-, Besprechungs- sowie Reserveflächen fielen aufgrund der notwendigen Einsparungen weg.

Seit Dezember 2023 bis März 2024 und der erneuten Vorstellung im Gemeinderat am 18. März wurde nochmals intensiv an folgenden Punkten gearbeitet:
- Raumprogramm (z.B. Nichtausbau des zweiten Obergeschosses)
- Haus-, Licht und Sanitärtechnik (Beleuchtung, Lüftung …..)
- Ausstattung (Möblierung, Glastrennwände, Türen…)
- Prüfung Raumnutzung durch Externe (z.B. Kindergarten, Mieter von Büroräumen)
- Photovoltaik (Im Dach / Auf dem Dach)
- Prüfung weiterer Fördermöglichkeiten (Denkmalschutz, Ausgleichsstock) und die Führung von persönlichen Gesprächen mit Ansprechpartnern des Städtebauförderungsprogramm des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg und des Ausgleichstocks im Regierungspräsidium Freiburg

In allen Sitzungen, in welchen die Projekte Städtlesanierung und Sanierung und Erweiterung des Rathauses auf der Tagesordnung standen, waren sich Stadtrat und Verwaltung bei ihren Entscheidungen bewusst, dass es die kommunalen Finanzen in den nächsten Jahren belasten wird.

Die Gemeinde erhält jedoch auch einen Gegen- bzw. Mehrwert - ein saniertes denkmalgeschütztes Gebäude mit Erweiterungsbau und einen aufgewerteten Ortskern Städtle. Dieses- und so ist die Hoffnung und Wunsch aller Beteiligter -hat wieder eine Lebens- und Nutzungsdauer von über 100 Jahren.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Infos aus dem Rathaus veröffentlicht.