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Neue Regelungen für Kurzzeitparker in Lichtenau

Die Stadt Lichtenau weist Autofahrer auf neue Parkregelungen im Bereich der Kernstadt Lichtenau hin: Ab sofort darf hier werktags von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr nur noch maximal 2 Stunden mit Parkscheibe geparkt werden.

Die Stadt reagiert damit auf immer wiederkehrende Beschwerden von Anwohnern und Gewerbetreibenden über Langzeitparker, die die Parkplätze für Besucher und Kunden blockieren. Mit der neuen Parkzeitbeschränkung soll der begrenzte innerstädtische Parkraum nun einer möglichst großen Anzahl von Nutzern zur Verfügung stehen.

Betroffen von der neuen Regelung sind die Parkflächen beidseitig der Lange Straße von Höhe Rathaus/Volksbank bis Einmündung Mühlenstraße/Glockenstraße mit Rathausvorplatz, Ärztehaus und Odenheimer Bach. Die angeordneten Parkflächen mit den neuen Regelungen sind bereits durch eine entsprechende Beschilderung kenntlich gemacht. Von montags bis samstags jeweils von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr ist hier eine maximale Parkdauer von 2 Stunden unter Nutzung einer Parkscheibe auf dem Armaturenbrett möglich.

Das Ordnungsamt der Stadt Lichtenau bittet um Beachtung der neuen Regeln und kündigte Kontrollen an.

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