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Zentrale Vormerkung - die digitale Anmeldung für das Kindergartenjahr 2021/2020

Die Stadtverwaltung St. Georgen führt als erste Gemeinde im Schwarzwald-Baar-Kreis die zentrale digitale Vormerkung zum Kindergartenjahr 2021/2022 ein. Jedes zukünftige Kindergartenkind wird nun über die zentrale Vormerkung online für einen Betreuungsplatz registriert und angemeldet. Alle Eltern aus St. Georgen mit Kindern bis 3 Jahre haben in der vergangenen Woche ein Informationsschreiben erhalten. Bei der zentralen Vormerkung können eine, zwei oder drei Kindertagesstätten ausgewählt werden. Geschwisterkinder sowie soziale Faktoren werden nach Möglichkeit berücksichtigt und können zu einer bevorzugten Platzvergabe führen. Damit wird die Bedarfsplanung erleichtert und für die Kinder, die zunächst keinen Platz in ihrem Wunschkindergarten bekommen, werden die Plätze zentral vergeben.

Im Rahmen der bisherigen Anmeldewoche wird die zentrale Vormerkung vom 15. bis 22. März 2021 erfolgen.

Die Anmeldung erfolgt über die städtische Homepage www.st-georgen.de unter der Rubrik Familie & Bildung / Kinderbetreuung & Jugend über den Link der zentralen Vormerkung.
Auch wenn das Kind bereits angemeldet ist, muss dennoch eine digitale Registrierung erfolgen. Ein Abgleich mit den bisher eingegangen Anmeldungen wird stattfinden. Zu- oder Absagen werden weiterhin durch die Betreuungseinrichtungen ausgesprochen. Sollten Kinder nicht angemeldet werden, geht die Stadtverwaltung davon aus, dass kein Kindergartenplatz benötigt wird.

Mehr Informationen zu allen Einrichtungen finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage oder bei den entsprechenden Einrichtungen.
Für Fragen zur Vorgehensweise oder wenn kein Internet vorhanden ist, steht als Ansprechpartnerin, Frau Sabine Storz, Tel.: 07724 87·114, zur Verfügung.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadtverwaltung St. Georgen veröffentlicht.