Ersatzwahl eines Ersatzmitgliedes des Wahlbüros

Marion Zubler, Ersatzmitglied des Wahlbüros, hat ihre Demission
eingereicht.

Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 wurde festgelegt
auf 9. Juni 2024.

Der Wahlvorschlag für Kandidaturen muss mit sämtlichen formellen
Erfordernissen spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis
spätestens Freitag, 26. April 2024, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei
Schafisheim eingereicht werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt
angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird.

Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere
Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den
Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang
jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen
erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare
Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit
der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt,
innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert
dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person
vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Wahlbüro Schafisheim

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeinfos Schafisheim veröffentlicht.