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Sportplaetze werden teilweise geoeffnet | Marsberger Newsletter

16. März 2021
Sportplaetze werden teilweise geoeffnet

Pressemitteilung der Stadtverwaltung

Die Sportplätze der Stadt Marsberg werden gemäß den Regelungen der Corona-Schutzverordnung für den Schulsport freigegeben.
Ebenfalls ist der Vereinssport mit der Maßgabe zulässig, dass sich unter freiem Himmel maximal fünf Personen aus zwei verschiedenen Haushalten begegnen, Ausbildung im Einzelunterricht erfolgt oder Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen trainieren.
Weiterhin untersagt ist auf den Sportplätzen der individuelle Freizeit- und Amateursportbetrieb.

Grund für diese Regelungen sind die weiter hohen Infektionszahlen, sodass bis auf weiteres der Sportbetrieb eingeschränkt bleiben soll.

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Quelle:
Stadtverwaltung Marsberg

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