Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand🐶🌳
Im Kanton Zürich gilt jedes Jahr vom 1. April bis 31. Juli eine obligatorische Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand (bis 50 Meter davon entfernt)🐶 Die Leinenpflicht soll Rehkitze und andere Jungtiere sowie Bodenbrüter vor Hunden schützen.
Vielen Dank, dass Sie sich daran halten. Die Wildtiere danken es Ihnen 🦌
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Aus dem Gemeindehaus Eglisau veröffentlicht.