Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2025 - 2028
Politische Gemeinden Amden und Weesen
Primarschulgemeinden Amden und Weesen
Oberstufenschulgemeinde Weesen-Amden
Erneuerungswahlen der Behördenmitglieder
für die Amtsdauer 2025/2028
Am Sonntag, 22. September 2024, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, finden die Erneuerungswahlen statt für:
A. Politische Gemeinden Amden und Weesen
a) Wahl des Gemeindepräsidenten bzw. der Gemeindepräsidentin
b) Wahl der Mitglieder des Gemeinderates
c) Wahl der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
B. Primarschulgemeinden Amden und Weesen
a) Wahl des Schulratspräsidenten bzw. der Schulratspräsidentin
b) Wahl der Mitglieder des Schulrates
c) Wahl der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
C. Oberstufenschulgemeinde Weesen-Amden
a) Wahl des Schulratspräsidenten bzw. der Schulratspräsidentin
b) Wahl der Mitglieder des Schulrates
c) Wahl der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
Es gelten die Bestimmungen von Art. 21 und folgende des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3, abgekürzt WAG).
Abgabetermin Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge gemäss Art. 24 WAG sind der zuständigen Gemeinderatskanzlei bis spätestens Dienstag, 25. Juni 2024, 16.30 Uhr, zu übergeben. Die Wahlvorschläge der Schulgemeinden sind ebenfalls bis zum vorerwähnten Termin der jeweiligen Gemeinderatskanzlei zu übergeben (jene der Oberstufenschulgemeinde Weesen-Amden an die Gemeinderatskanzlei Weesen). Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.
Zweiter Wahlgang oder stille Wahl
Kommt keine stille Wahl zustande, findet der allfällige zweite Wahlgang am Sonntag, 24. November 2024, statt. Die Wahlvorschläge für einen solchen Wahlgang sind der zuständigen Gemeinderatskanzlei bis spätestens Montag, 30. September 2024, 16.30 Uhr, zu übergeben.
Die Formulare Wahlvorschlag und Zustimmungserklärung können hier herunter geladen oder auf den Gemeinderatskanzleien Amden oder Weesen bezogen werden.
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