Öffentliche Auflage Gestaltungsplan Geiselfeld

Der Gemeinderat Gerlafingen bringt, gestützt auf §15 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 03.12.1978, folgende Gestaltungsplandokumente zur öffentlichen Auflage:

01_Gestaltungsplan
02_Sonderbauvorschriften
03_Raumplanungsbericht (informativ)
04_Mitwirkungsbericht (informativ)
05_Umgebungsgestaltung (informativ)
06_Fassadengestaltung (informativ)

Die Akten können vom 5. April bis zum 3. Mai 2024 bei der Bauverwaltung Gerlafingen während der ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Einsprachen können innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Gerlafingen erhoben werden.

Der Gemeinderat
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