Pflegewohngruppe Kleeblatt: Weiteres Vorgehen
An der Gemeindeversammlung vom 14. März 2024 haben die Stimmberechtigten den Antrag des Gemeinderats zurückgewiesen, der vom Kredit für die Miete und den Betrieb einer Pflegewohngruppe in der Mehrgenerationensiedlung Kleeblatt zurücktreten und den Mietvertrag einem externen Anbieter übergeben wollte. Sie beauftragte den Gemeinderat damit, Alternativen zur Weitergabe des Mietvertrags zu prüfen und das Geschäft frühestens an der nächsten Gemeindeversammlung zur Abstimmung vorzulegen.
Inzwischen hat der Gemeinderat über das weitere Vorgehen und den Zeitplan beraten. Die Firma Vitalba, die im Auftrag des Gemeinderats auch schon eine Betriebsanalyse des Alterszentrums Weierbach gemacht hat, ist bereits daran, Alternativen – wie sie auch von der Spitex am Rhein eingebracht wurden – auf ihre Machbarkeit zu analysieren. Der Gemeinderat verfolgt eine ergebnisoffene Analyse und eine sachliche Diskussion. Für die Beurteilung der Optionen werden die drei Varianten «Selbst realisieren» / «Übertragung des Mietvertrags» / «Zusammenarbeit mit einem Drittanbieter» anhand noch zu definierender Kriterien gegenübergestellt und die Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen. Die verschiedenen Bedenken, die an der Gemeindeversammlung geäussert wurden, fliessen in die Bearbeitung mit ein.
Zeitplan für die Gemeindeversammlung im Juni zu knapp
Um genügend Zeit für eine sorgfältige Abklärung der Varianten und eine ausführliche Diskussion darüber zu haben, strebt der Gemeinderat an, das Geschäft an der Gemeindeversammlung vom 4. September 2024 zu behandeln. Diese Zeit braucht es auch für den politischen Prozess, sprich die Festlegung der Traktanden mit dem Antrag der Behörde und die Verfassung und den rechtzeitigen Versand des Weisungshefts an die Haushaltungen. Das bedeutet zwar, dass es im Neubau Kleeblatt zu einem vorübergehenden Leerstand kommen wird. Denn, unabhängig davon, für welche Variante sich die Gemeindeversammlung im September entscheidet, braucht es für den operativen Betrieb eine Vorlaufzeit von mindestens einem halben Jahr. Der Gemeinderat bedauert dies. Er ist aber der Meinung, dass dies zugunsten der von der Gemeindeversammlung vielfach und explizit gewünschten öffentlichen Debatte vertretbar ist, und wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Auswirkungen auf das Bauprojekt so gering wie möglich ausfallen.
Einbezug der Rechnungsprüfungskommission (RPK) und Parteien
Eine Projektgruppe bereitet die Analysen methodisch und inhaltlich auf. Die Zwischenresultate werden periodisch einer Steuergruppe bestehend aus Mitgliedern des Gemeinderats, der BAPF und der RPK vorgestellt und die Rückmeldungen in die Weiterbearbeitung aufgenommen. Vorgesehen ist zudem, die Interparteiliche Konferenz (IPK) bei den wichtigsten Meilensteinen abzuholen und diese an mindestens zwei Treffen mit ihr diskutieren.
Information und Kommunikation
Ab nächster Woche wird auf der Gemeinde-Website ein Themendossier «Kleeblatt» aufgeschaltet, in dem laufend über die aktuellen Ergebnisse informiert wird. Noch offen ist, ob es vor den Sommerferien eine öffentliche Informationsveranstaltung geben wird, möglicherweise anlässlich der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2024.
Geschäft «Kleeblatt»: Was bisher geschah
Dem Gemeinderat ist es ein grosses Anliegen, dass die Bevölkerung von Eglisau auf ein umfassendes ambulantes und stationäres Pflegeangebot zurückgreifen kann. Aus diesem Grund wollte er sich in der Mehrgenerationensiedlung Kleeblatt frühzeitig Räumlichkeiten für eine Pflegewohngruppe sichern und hat dem Eglisauer Stimmvolk am 22. Mai 2022 das Projekt und den Kredit für die Miete und den Betrieb einer Pflegewohngruppe mit 14 Pflegeplätzen auf Basis einer Folgekostenschätzung zur Abstimmung vorgelegt. Die Eglisauer Stimmberechtigten stimmten diesem Geschäft zu. Zwei Jahre später, nach intensiver Prüfung, kam der Gemeinderat zum Schluss, dass der Betrieb der Pflegewohngruppe Kleeblatt durch das Alterszentrum Weierbach aus wirtschaftlichen und betrieblichen Gründen nicht möglich ist und einem Drittanbieter – der Oase am Rhein AG – übergeben werden soll. Er beantragte der Gemeindeversammlung vom 14. März 2024 vom Kredit zurückzutreten. Die Gemeindeversammlung hat diesen Antrag zurückgewiesen.