Inkraftsetzung Zone für öffentliche Bauten und Anlagen

Das kantonale Departement für Bau und Umwelt (DBU) hat entschieden, dass die
von der Gemeindeversammlung Romanshorn am 26. Juni 2023 beschlossene Ergänzung
von Artikel 5 des Baureglements (Massvorschriften: maximale Gebäudelänge von
120 Metern in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen) genehmigt wird.

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