Heimatschein bei der Gemeinde abholen

Per 1. Februar 2024 wurde das kantonale Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt sowie die Verordnung dazu angepasst. Mit dieser Gesetzesänderung erübrigt sich im Kanton Bern die Hinterlegung des Heimatscheins bei der Wohnsitzgemeinde. Die Niederlassungsausweise, welche bisher als Gegenstück für den deponierten Heimatschein ausgestellt wurden, entfallen ebenfalls.

Die bei uns hinterlegten Heimatscheine können somit ab sofort, persönlich und unter Vorzeigung eines amtlichen Ausweises beim Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die nicht abgeholten Heimatscheine bleiben solange bei uns hinterlegt, bis sie durch eine Änderung der Personalien oder bspw. des Zivilstandes ihre Gültigkeit verlieren.

Da der Heimatschein bei einem Umzug in einen anderen Kanton wieder benötig werden könnte, sollte dieser trotz der kantonalen Gesetzesänderung bei Ihnen aufbewahrt werden.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter gemeindeschreiberei@taeuffelen.ch oder telefonisch unter 032 396 06 36 zur Verfügung.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Infos aus der Gemeindeverwaltung veröffentlicht.