Gericht kippt Quarantäne für Kontaktpersonen 2. Grades
Der Verwaltungsgerichtshof BW hat die bisher geltende Quarantänepflicht für die „Kontaktperson der Kontaktperson“ eines mit einer Corona-Variante Infizierten mit dem heutigen Tag außer Vollzug gesetzt.
Das Land nennt in der nun gekippten Verordnung das familiäre Umfeld von Schülern, die an der Schule mit einer anderen positiv getesteten Schüler aus der eigenen Klasse Kontakt hatten. Bei solchen Kontaktpersonen zweiten Grades sei ein hinreichender Ansteckungsverdacht voraussichtlich nicht anzunehmen, befand das Gericht.
Dies zu Ihrer Information.
Thomas Schäuble
Bürgermeister
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