Pressemitteilung Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis

Quarantänepflicht für ,,Kontaktpersonen der Kontaktperson‘‘ nach VGH-Beschluss vorläufig außer Vollzug

Wer als Kontaktperson der Kategorie 1 eingestuft ist, also direkten Kontakt mit einer am Coronavirus infizierten Person hatte, hat sich unverzüglich in Quarantäne zu begeben. Handelt es sich bei der Coroninfektion um eine Virusvariante, so mussten bis jetzt auch die Haushaltsangehörigen dieser Kontaktperson mit in die Quarantäne. Ab sofort ist dies nicht mehr gültig.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat in seinem am 16. März 2021 erschienenen Beschluss die Quarantänepflicht für Haushaltsangehörige von Kontaktpersonen einer mit einer Corona-Variante infizierten Person (Paragraf 4a Satz 1 und 2 der Corona-Verordnung Absonderung des Landes) außer Vollzug gesetzt. Der Beschluss wirkt sich auch auf den Schwarzwald-Baar-Kreis aus.

Um die Ausbreitung der besonders ansteckenden Virusmutationen einzudämmen, hatte das Gesundheitsamt bis zum VGH-Beschluss umgehend die Absonderungen für Haushaltsangehörige von Kontaktpersonen, die in Kontakt mit einer Person mit Coronavirus-Variante waren, angeordnet (gemäß der vom Sozialministerium erlassenen Corona-Verordnung Absonderung). Die betroffenen Personen werden vom Gesundheitsamt telefonisch heute im Laufe des Nachmittags und Abend kontaktiert.

Paragraf 4a Satz 1 und 2 der Corona-Verordnung Absonderung schreibt vor, dass bei Vorliegen von Infektionen mit Virusvarianten nicht nur enge Kontaktpersonen (sogenannte Kontaktpersonen ersten Grades) in Quarantäne geschickt werden, sondern auch deren Haushaltsangehörige. Diese grundsätzliche Pflicht entfällt durch den VGH-Beschluss ab sofort.

Das Gesundheitsamt bittet insbesondere die Personen, die durch den VGHBeschluss von der Quarantänepflicht befreit sind, um rücksichtsvolles und umsichtiges Verhalten. Da die Virusvarianten deutlich ansteckender sind, als der Wildtyp ist es besonders wichtig, Situationen zu vermeiden, in denen es zur Ansteckung oder Verbreitung des Virus kommen kann. Auch Personen ohne Krankheitssymptome können infiziert sein und das Virus weiterverbreiten. Dr. Jochen Früh, Leiter des Gesundheitsamtes appelliert deshalb an alle: „Seien Sie besonders aufmerksam, nehmen Sie die angebotenen Testangebote in Anspruch, vermeiden Sie nach Möglichkeit Kontakte und beachten Sie weiterhin die grundlegenden AHL+L+A Regeln.“

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadtverwaltung St. Georgen veröffentlicht.