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Neue CoronaVO ab Montag

Wegen steigender Infektionszahlen gilt ab Montag, 22. März in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung.

Ab dann gilt auch für Lehrkräfte sowie für Schülerinnen und Schülern in Grundschulen eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Die Maskenpflicht gilt im und außerhalb des Unterrichts. In einer Übergangsphase können die Schülerinnen und Schüler auch Alltagsmasken tragen, wenn kurzfristig keine medizinischen Masken für Kinder beschafft werden können.
Weiterhin soll den weiterführenden Schulen zur Umsetzung der Abstandsregeln ermöglicht werden, Wechselunterricht zu wählen. Dies gilt auch für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ).

Außerdem werden weitere vorgesehene Öffnungsschritte zunächst zurückgestellt, da die notwendigen stabilen beziehungsweise rückläufigen Inzidenzen derzeit nicht in Sicht sind.

Die aktuelle Lage ist derart dynamisch, dass wir unsere Maßnahmen an diesem Infektionsgeschehen ausrichten müssen. Die Tendenz zeigt leider in die falsche Richtung. Auf dieser Grundlage sind weitere Öffnungen derzeit unrealistisch und nicht sinnvoll (Winfried Kretschmann)

Weitere Informationen auf :
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/maskenpflicht-an-grundschulen-und-wechselunterricht-fuer-5-und-6-klasse/?&pk_medium=social&pk_campaign=210318_facebook&pk_source=facebook&pk_keyword=kindermaske

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