Pressemitteilung Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis

Landratsamt stellt Überschreitung des 50er-Inzidenzwertes seit drei Tagen in Folge offiziell fest - Einzelhandel jetzt mit „Click & Meet“, Musikschulen wieder Online-Unterricht, Terminvereinbarungen bei Museen und Galerien

Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis hat am Dienstagabend, 16. März durch eine Öffentliche Bekanntmachung festgestellt, dass die Sieben-Tage-Inzidenz seit dem 14. März und damit drei Tage in Folge über dem Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Damit gelten die zusätzlichen Lockerungen (nach Paragraph 20 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 bis 4) der seit 8. März gültigen Corona-Verordnung des Landes (CoronaVO) nicht mehr. Diese Rechtswirkungen treten am zweiten darauffolgenden Werktag nach der Öffentlichen Bekanntmachung ein (Paragraph 20 Absatz 7 Satz 1 CoronaVO), also ab Donnerstag, 18. März.

Ab Donnerstag ist deshalb im Einzelhandel nur noch ein Terminshopping, genannt „Click & Meet“, möglich. Kunden können sich nach vorheriger Terminabsprache in einem festen Zeitfenster in einem Laden beraten lassen und einkaufen. Es gelten aber weiterhin die Regeln der Kontaktbeschränkungen von nicht mehr als fünf Personen aus zwei Haushalten, Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht zur Personenzahl, nicht in einem Haushalt lebende Paare zählen hingegen als ein Haushalt.

Definition „Click & Meet“:
Die Ladentür ist grundsätzlich geschlossen zu halten, außer wenn die Termin-Kundschaft jeweils zum Termin eingelassen wird.
Es wird wohl auch vorkommen, dass jemand an die geschlossene Ladentüre klopft, oder schon vor dem Laden steht, und von dort aus mit dem Handy den Termin vereinbart. Auch in dem Fall kann die Tür ausnahmsweise zum jeweiligen Einlass geöffnet und der Termin spontan vereinbart und wahrgenommen werden (soweit Platzkapazitäten im Geschäft vorhanden sind). Das Zeitfenster ist festzulegen und die Kontaktdaten sind umgehend zu dokumentieren. Auf keinen Fall dürfen sich jedoch Menschenansammlungen vor dem Ladengeschäft bilden, die auf einen „spontanen“ Termin warten!!!

Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen müssen für den Publikumsverkehr schließen, Online-Unterricht ist möglich, allerdings kein Einzelunterricht und kein Unterricht für Gruppen mit bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahren mehr.

Nicht mehr möglich ist kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen mit maximal zehn Personen und in Innenanlagen mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten. Es gilt wieder, dass Individualsport im Freien und auf Außen- und Innensportanlagen mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten möglich ist. Auch möglich ist kontaktarmer Gruppensport im Freien mit bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren. Bei Museen, Galerien und Gedenkstätten muss vorher ein Termin gebucht und die Kontaktdaten dokumentiert werden.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadtverwaltung St. Georgen veröffentlicht.