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Seit Montag, 8. April 2024, gilt auf einem Teilabschnitt der Bahnhofstraße dauerhaft Tempo 30. Die Geschwindigkeitsreduzierung zwischen Jugendmusikschule/Haus der Vereine bis zur Einmündung Gewerbehallestraße ist ebenfalls ein Ergebnis des Lärmaktionsplans, den das Landratsamt gemeinsam mit der Stadtverwaltung St. Georgen erarbeitet hat. So wird auf einer Hauptverkehrsader mitten durch St. Georgen die Lärmbelastung für die Anwohner reduziert. Zusätzlich sorgt die Geschwindigkeitsreduzierung an dieser Stelle für mehr Verkehrssicherheit: Die besonders häufig von Kindern und Jugendlichen frequentierte Fußgängerquerung vor der Jugendmusikschule liegt ebenfalls in der neuen 30er-Zone. Nach den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist die Stadt St. Georgen zur Erstellung und Fortschreibung eines Lärmaktionsplans verpflichtet. Grundlage dafür ist die Lärmkartierung, die durch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) durchgeführt wird.