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Zum Schutz der Luzerner Gewässer vor Schadorganismen müssen Schiffe, die zuvor in einem anderen Gewässer lagen, vor dem Einwassern gereinigt werden. Gleichzeitig werden nun auch auf dem Sempachersee und dem Luzerner Teil des Hallwilersees Segelschiffe und Segelbretter mit tragflügelähnlichen Vorrichtungen (sog. Foils) zugelassen. Der Regierungsrat hat diese und weitere Änderungen an der Verordnung über die Schifffahrt beschlossen. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Mai 2024 in Kraft. Weitere Informationen: Vgl. angefügte Medienmitteilung Bild: VBS/DDPS | André Scheidegger | 5849