Bild im Zusammenhang mit dem Beitrag

Auflage Hochwasserschutzprojekt Buoholzbach

Die Projektunterlagen liegen gemäss Art. 49 Abs. 2 GewG in Verbindung mit Art. 64c Abs. 2 VRG während 30 Tagen von Mittwoch, 17. April 2024 bis Donnerstag, 16. Mai 2024 bei den Gemeindekanzleien Oberdorf, Wolfenschiessen und Dallenwil sowie beim Sekretariat der Landwirtschafts- und Umweltdirektion Nidwalden, Stansstaderstrasse 596, 6370 Stans, auf.

Im Rahmen von Sprechstunden beantwortet die Gesamtprojektleitung Fragen zum Projekt Hochwasserschutz Buoholzbach zu folgenden Zeiten:

Montag, 29. April 2024 08:00 – 12:00 Uhr, Ratszimmer Gemeindekanzlei Oberdorf
Mittwoch, 08. Mai 2024, 15:00 – 19:00 Uhr, Ratszimmer Gemeindekanzlei Oberdorf

Anmeldung zwingend erforderlich beim Direktionssekretariat der Landwirtschafts- und Umweltdirektion, Telefon 041 618 40 00 (Stichwort Sprechstunde Buoholzbach).

Die meisten Dokumente sind zusätzlich unter Kanton Nidwalden - Hochwasserschutzprojekt Buoholzbach (nw.ch)  abrufbar.

GEMEINDEVERWALTUNG WOLFENSCHIESSEN
Zum vollständigen Artikel

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeinfos Wolfenschiessen veröffentlicht.