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Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenversicherung. Anträge müssen bis 31. Dezember 2024 eingereicht werden. Infolge technischer Schwierigkeiten kommt es beim Versand der Antragsformulare für Personen mit einer Jahresaufenthaltsbewilligung zu Verzögerungen. Zum vollständigen Artikel