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Ausnahmebewilligung zur Befahrung von Strassen mit LKW-Fahrverbot.

Schon gewusst, dass per 01.01.2021 eine Änderung der Signalisationsverordnung (SSV, SR 741.21) in Kraft getreten ist? Sie betrifft die Teilfahrverbote, für welche auch eine neue Regelung für schwere Arbeitsmotorwagen eingetreten ist.

Diesbezüglich erteilt der Gemeinderat eine Ausnahmebewilligung dass die Durchfahrt der Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr von Strassen mit LKW-Fahrverbot weiterhin möglich ist.

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