Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 22. März 2021

Nach knapp 12-stündiger Besprechung haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten heute Nacht zur Begrenzung des derzeitigen Anstiegs der Neuinfektionen folgenden Beschluss gefasst:

Wichtig:
Die Maßnahmen sollen zeitnah in den Bundesländern umgesetzt werden.

Sobald es zu einzelnen Verschriftlichungen der o. g. Regelungen, insbesondere zur konkreten Bedeutung der „Ruhetage“ in Baden Württemberg kommt, werden wir Sie in gewohnter Weise schnellstmöglich informieren.

1. Die bestehenden Beschlüsse bleiben weiterhin gültig und werden bis 18. April 2021 verlängert.

2. Die im letzten Beschluss vereinbarte Notbremse bei einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Land oder Region soll konsequent umgesetzt werden. Zusätzliche Öffnungen bei exponentiellem Wachstum scheiden auch unterhalb der Inzidenzschwelle aus.

3. Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 werden zusätzliche Maßnahmen umsetzen. Insbesondere können dies sein:
a. Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten PKW, soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören;
b. Verpflichtende tagesaktuelle Schnelltests für Orte, an denen Abstandsregeln und Maskenpflicht nicht konsequent eingehalten werden können.
c. Ausgangsbeschränkung;
d. verschärfte Kontaktbeschränkungen.

4. Eine „erweiterte Ruhezeit zu Ostern“ soll durch weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum der 3. Welle durchbrechen. Am Gründonnerstag (1. April) und Ostersamstag (3. April) sollen deshalb zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden werden. Private Zusammenkünfte sind im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf max. fünf Personen (außer Kinder bis 14 Jahre) beschränkt. Geöffnete Außengastronomie wird während der fünf Tage geschlossen. Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet; Impf- und Testzentren bleiben geöffnet. Religiöse Versammlungen sollen möglichst virtuell durchgeführt und kostenlose Testangebote genutzt werden.

5. Für die Bürgertests sollen weiterhin ausreichend Schnelltests zur Verfügung stehen. Die flächendeckenden Tests in Schulen und Kitas werden weiter ausgebaut, es werden baldmöglichst zwei Testungen pro Woche von Beschäftigten im Bildungsbereich und von Schülerinnen und Schülern sowie von Beschäftigten im Kitabereich angestrebt. Inwieweit geimpfte Personen in die Testkonzepte einbezogen werden müssen, soll vom RKI bis zur nächsten MPK berichtet werden.

6. In zeitlich befristeten Modellprojekten können in einigen ausgewählten Regionen mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes zu untersuchen.

7. Die Unternehmen sollen durch die Ermöglichung des Arbeitens von zu Hause zur Reduzierung von Kontakten beitragen. Ihren in Präsenz Beschäftigten sollen sie regelmäßige Tests, mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Wochen, angeboten und bescheinigt werden.

8. Unternehmen, die besonders schwer und lange Zeit von Schließungen betroffen sind, wird vom Bund eine ergänzendes Hilfsinstrument entwickelt.

9. Eindringlicher Appell an die Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen zu verzichten. Von den Fluglinien werden konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug aus Urlaubsländern erwartet. Das Infektionsschutzgesetz soll für eine generelle Testpflicht vor Abflug geändert werden.

10. Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser wird durch die Ausgleichszahlungen des Bundes nachhaltig stabilisiert.

11. Die Gesundheitsministerkonferenz wird gebeten, Empfehlungen zur Normalisierung der Situation in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe vorzulegen. Hygiene- und Testkonzepte sind weiterhin konsequent umzusetzen. Zwei Wochen nach der Zweitimpfung können die Besuchsmöglichkeiten in Einrichtungen ohne Ausbruchsgeschehen wieder erweitert werden und wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote wieder durchgeführt werden.

Die nächste Beratung ist für den 12. April 2021 vorgesehen.

Der vollständige Beschluss steht unter https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1879672/2854753dbc7549432db7f0bba94e8c0f/2021-03-22-mpk-data.pdf?download=1 zum Abruf bereit.

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