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Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger 2022

Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30.09.2022 das 6. Lebensjahr vollenden.

Kinder, die vom 01.10. - 31.12.2022 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungs-berechtigten aufgenommen werden. Die Anmeldung dieser sog. Kann-Kinder wird zur Kenntnis genommen. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung spätestens im Mai 2022.

Die Schulleitungen der Grundschulen im Flecken Bovenden geben hier Informationen für die Schulanfänger 2022 bekannt: https://bit.ly/3lEKJnO

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