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Allgemeine Informationen zur Bürgermeisterwahl am Sonntag, 5. Mai 2024

Für die Bürgermeisterwahl sind 16 allgemeine Wahlbezirke und ein Briefwahlbezirk eingerichtet, der jeweilige Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben.

Für alle Wahlberechtigten gilt, dass grundsätzlich in dem Wahlraum gewählt werden muss, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Die Wahllokale sind von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis bzw. Reisepass sind zur Wahl mitzubringen. Der amtliche Stimmzettel wird den Wahlberechtigten im Wahlraum ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme.

Ein Antrag auf Aufstellung eines Wahlscheines bzw. Briefwahlunterlagen kann noch bis Freitag, 3. Mai 2024, 18:00 Uhr beim Rathaus, Hauptstr. 9, Einwohnermeldeamt, Zimmer 002, 78112 St. Georgen im Schwarzwald, gestellt werden. Eine elektronische Beantragung ist nur noch bis Donnerstag, 2. Mai 2024, 12:00 Uhr, möglich.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt oder bei persönlicher Antragstellung sofort ausgehändigt.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Wahltag bis 15.00 Uhr gestellt werden.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag, 5. Mai 2024, bis 18.00 Uhr im Briefkasten des Rathauses, Hauptstr. 9 in St. Georgen im Schwarzwald vorliegen. Briefwähler werden gebeten, beim Versand die Postlaufzeit zu beachten.

Aufgrund einer Wahlhelferunterrichtung ist die Stadtverwaltung am Donnerstag, 2. Mai 2024, bereits ab 17:00 Uhr geschlossen. Wir bitten um Beachtung.

Die Verkündung des Wahlergebnisses erfolgt am Wahlsonntag, 5. Mai 2024, ab 18:00 Uhr im Bürgersaal des Roten Löwen.

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