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Leerwohnungszählung

Leerwohnungszählung
Mit Stichtag 1. Juni findet die eidgenössische Leerwohnungszählung statt, welche in Zusammenarbeit mit den Gemeinden durchgeführt wird. Hauseigentümer, Hauseigentümerinnen werden gebeten, leerstehende bewohnbare Wohnungen, die am Stichtag zu dauernder Miete oder zum Kauf angeboten werden, der Gemeindekanzlei (Telefon 056 667 93 93, E-Mail gemeindekanzlei@sarmenstorf.ch) zu melden. Anzugeben sind auch jene leerstehenden Einfamilienhäuser, die zum Verkauf oder zur Vermietung bestimmt sind.
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