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Der Gemeinderat Täuffelen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die geringfügige Änderung der Überbauungsordnung ZPP 1 "Breitenfeld", Sektor A zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen. Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 08.05.2024 bis zum 07.06.2024, in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde unter www.taeuffelen.ch abrufbar. Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Täuffelen schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.