Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 30. April 2024
An der Sitzung vom 30. April 2024 hat der Gemeinderat
- gemäss Vorprüfungsbericht des Amts für Gemeinde und Raumordnung letzte Anpassungen vorgenommen und die Teilrevision des Gebührenreglements zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet.
- auf Antrag der Gemeindeversammlung vom 05.06.2023 (Erheblichkeitsantrag) die Einführung von Tempo 30 im ganzen Gemeindegebiet geprüft und spricht sich gegen diese Verkehrsmassnahmen aus.
- die Botschaft zu den Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung vom 10.06.2024 verabschiedet.
- der Weiterführung von Crossiety für den Zeitraum von 3 Jahren (2025-28) zugestimmt.
- der Prüfung zur Einführung einer Aufsichtsperson für die Freizeit- und Bootshafenanlag zugestimmt.
- den Nachkredit im Betrag von CHF 4'000.00 für den Erschliessungsvertrag i.S. Sicherung des Bahnübergangs an der Wagnerstrasse genehmigt.
- die Gründungsmitglieder des Seniorenrats bestätigt.
- den Kredit von CHF 50'000.00 für die Umnutzung des alten Tagesschulgebäudes in Kindergartenräumlichkeiten genehmigt.
- die Baumeisterarbeiten für die Belagssanierung Gässli vergeben.
- die Baumeisterarbeiten für die Belagssanierung Schrägweg vergeben.
- den Dienstbarkeitsvertrag i.S. Parkplatz Badewiese genehmigt.
- die Kreditabrechnung für Ersatz Heizung Kindergarten Uelig genehmigt:
Total Kosten: CHF 40'000.00
Kreditbeschluss: CHF 37'163.55
Kreditunterschreitung: CHF 2'836.45
- die Traktanden der Abgeordnetenversammlung der Musikschule Seeland vom 06.05.2024 zur Kenntnis genommen und dem Gemeindedelegierten entsprechende Weisungen erteilt.
- die Traktanden der Abgeordnetenversammlung des Friedhofverbands vom 01.05.2024 zur Kenntnis genommen und dem Gemeindedelegierten entsprechende Weisungen erteilt.
- die Traktanden der Hauptversammlung des Schlossmuseums Nidau vom 02.05.2024 zur Kenntnis genommen und dem Gemeindedelegierten entsprechende Weisungen erteilt.
- die Traktanden der Abgeordnetenversammlung der ARAT Region Täuffelen vom 22.05.2024 zur Kenntnis genommen und der Gemeindedelegierten entsprechende Weisungen erteilt.