Ersatzwahl eines Ersatzmitgliedes des Wahlbüros für den Rest der Amtsperiode

Da für das Wahlbüro die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, wird gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.

Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Schafisheim zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis am 15. Mai 2024, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Für die Ersatzwahl eines Ersatzmitglieds des Wahlbüros wurde folgende Kandidatin angemeldet:

Hitz, Elisabeth, 1955, Obersiggenthal AG, Lenzburgerstrasse 15, parteilos

Der eingereichte Wahlvorschlag kann von den Stimmberechtigten auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

Schafisheim, 10. Mai 2024 Wahlbüro

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