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Abstimmung vom 9. Juni 2024

Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

Wir bitten Sie, darauf zu achten, dass bei der brieflichen Stimmabgabe auf dem Stimmausweis zwingend Ihre Unterschrift vorhanden sein muss, ansonsten die Stimmabgabe ungültig ist! Dürfen wir Sie zudem bitten, die grauen Stimmzettel für die eidgenössische Volksabstimmung nicht zu trennen, sondern so, wie Sie sie im Abstimmungscouvert vorfinden, auch abzugeben. Sie erleichtern damit den Stimmenzählern die Arbeit enorm.

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme und Mithilfe.

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