Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe
Leider kommt es des Öfteren vor, dass die eingegangenen brieflichen Stimmabgaben ungültig sind. Wir bitten Sie folgende Punkte zu beachten:
• Den ausgefüllten Abstimmungs- oder Wahlzettel ins separate Stimmcouvert (Couvert ohne Fenster) legen.
• Das Stimmcouvert inkl. unterschriebenen Stimmrechtsausweis ins Antwortcouvert legen, so dass die Adresse der Stimmgemeinde im Fenster sichtbar ist.
• Die briefliche Stimmabgabe ist bis spätestens am Wahlsonntag um 9:30 Uhr möglich. Stimmcouverts die später eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
• Die Sendung muss bei Postzustellung genügend frankiert sein.
Gut zu wissen:
• Wenn Sie nur das Stimmcouvert ohne Antwortcouvert abgeben, ist die Stimmabgabe ungültig.
• Beachten Sie unbedingt, dass Sie den Stimmrechtsausweis unterschreiben, ansonsten ist die Stimmabgabe ungültig.
• Der Stimmrechtsausweis darf nicht zusammen mit dem Stimmzettel im Stimmcouvert sein. Damit wird das Stimmgeheimnis nicht geschützt. Die Abstimmung wäre somit ebenfalls ungültig.
Bei Unsicherheiten dürfen Sie uns gerne kontaktieren.