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Zählung der leerstehenden Wohnungen per 1. Juni 2024

Weite Kreise der Wirtschaft und der Konjunkturforschung benötigen detaillierte Informationen über die Entwicklung des Immobilienmarktes für die gesamte Schweiz. Deshalb führt das Bundesamt für Statistik (BFS) jedes Jahr die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch. Die Gemeindekanzlei ist für die Erhebung der Daten auf die Unterstützung der Liegenschaftseigentümer angewiesen. Als Leerwohnung bzw. leer stehende Wohnungen im Sinn dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen:

- Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag (1. Juni) unbesetzt, aber bewohnbar sind und
- die am Stichtag (1. Juni) zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.

Die Gemeindekanzlei nimmt bis am Freitag, 31. Mai 2024, allfällige Leerwohnungen per Email (fabian.kalbermatten@3906.ch) entgegen. Besten Dank!

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