Grundsatzbeschluss Dachbegrünung
Die Freie Bürgerliste Neckartenzlingen (FBL) reichte bei der Verwaltung den Antrag auf einen Grundsatzbeschluss zum Thema Dachbegrünung bei Bauvorhaben mit Flach- bzw. Schrägdächern bis 12° Dachneigung ein. Begründet wurde der Antrag dadurch, dass in Anbetracht des Klimawandels zukünftig hohe Anstrengungen unternommen werden müssen, um diesem entgegenzuwirken. Der Bau- und Verwaltungsausschuss fasste einstimmig den Grundsatzbeschluss, dass zukünftig bei allen Bauvorhaben mit Flach- und Schrägdächern bis 12° Dachneigung der Hinweis an das Landratsamt gegeben wird, dass diese mit einer extensiven Dachbegrünung auszuführen sind. Davon ausgenommen sind Dachgauben oder ähnliche Dachaufbauten.
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