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Oberer Rotenbach II

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften sowie Baulandumlegung "Oberer Rotenbach II" - Einstellung des Verfahrens

Der Gemeinderat hatte in öffentlicher Sitzung im Dezember 2019 beschlossen für den Bereich „Oberer Rotenbach II“ einen Bebauungsplan aufzustellen. In öffentlicher Sitzung im November 2020 wurde die Baulandumlegung angeordnet. Zielsetzung war die Ausweisung eines neuen Wohngebietes. Die Aufstellung wurde im Verfahren nach §13b BauGB für die
Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren vorgesehen.
Seit dem Aufstellungsbeschluss wurde ein städtebauliches Konzept erarbeitet, verschiedene
Untersuchungen zum Baugrund, zum Lärmschutz und zum Artenschutz wurden durchgeführt. Die Grundstückseigentümer wurden in die Gebietsentwicklung einbezogen, ein
Erschließungsträger wurde eingeschalten. Nun stehen jedoch Themen im Raum, durch die die Fortführung des Verfahrens erheblich erschwert wird. Der Gemeinderat fasste daraufhin in der Sitzung den Beschluss, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberer Rotenbach II“ einzustellen.

Die ausführliche Berichterstattung ist im Amtsblatt bzw. auf unserer Internetseite veröffentlicht.

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