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Windenergie der Region Neckar- Alb

Teilregionalplan Windenergie der Region Neckar- Alb - Betroffenheit der Gemeinde Neckartenzlingen

Wie der Verband Region Stuttgart hat nun auch die Region Neckar-Alb die Fortschreibung
des Regionalplans in Bezug auf Windenergie vorgenommen. Die Regionalversammlung Neckar-Alb hat am 05.12.2023 den Teilregionalplan Windenergie beschlossen und die Geschäftsstelle beauftragt, das erforderliche Beteiligungsverfahren durchzuführen. Im aktuellem Planungsstand betrifft eine ausgewiesene Fläche die Gemeinde Neckartenzlingen direkt. An der Gemarkungsgrenze auf Mittelstädter Seite wurde eine Fläche ausgewiesen. Die Verwaltung schlug eine ablehnende Stellungnahme zu diesem Standort vor. Die Verwaltung sieht diesen Standort als unverhältnismäßig im Bezug zur notwendigen Rodung des Waldes an. Es können maximal 3 - 5 Windräder platziert werden, je Windrad wird dazu eine Fläche von ca. 1 ha benötigt. Nach Aufbau werden die Zufahrten renaturiert, es verbleibt dann ein Verbrauch von 0,5 ha. Bei 5 Windräder müssten dann erstmal ca. 5 ha gerodet werden. Man stehe dem Thema grundsätzlich offen gegenüber, ist es doch ein wichtiger Bestandteil der Klimapolitik. Jedoch sieht die Verwaltung andere Freiflächen bei deutlich weniger Rodung bis keiner, unverkennbar im Vorrang an. Der Gemeinderat nahm von dem Teilregionalplan Windenergie der Region NeckarAlb Kenntnis und beschloss mehrheitlich, die Verwaltung zu beauftragen eine ablehnende Stellungnahme für diesen Standort im Rahmen des Beteiligungsverfahrens aufgrund der Rodung des Waldes, in Bezug auf die geplanten Flächen in Mittelstadt abzugeben. Und hat auf andere Freiflächen in unmittelbarere Nähe zu verweisen.

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