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Anordnung Neuwahl von 18 Mitgliedern des Urnenbüros

Der Gemeinderat hat die Anordnung der Neuwahl von 18 Mitgliedern des Urnenbüros für die Amtsdauer 2025 bis 2028 (01.01.2025 bis 31.12.2028) erlassen. Eine allfällige Volkswahl findet am Sonntag, 22. September 2024 statt. Die 18 Mitglieder des Urnenbüros können in stiller Wahl gewählt werden, wenn nur so viele Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen werden als Sitze zu besetzen sind.

Wahlvorschläge für die stille Wahl müssen bis spätestens Montag, 05. August 2024 um 12.00 Uhr, bei der Gemeinde Buchrain, Abteilung Kanzlei, eintreffen.

Im Detail verweisen wir auf die beiliegende Wahlanordnung.

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