Öffentliche Planauflage - nachträgliche Änderung im Genemigungsverfahren

Änderung Baureglement (Korrektur gegenüber 1. Auflage), Korrektur Zonenplan (Formelle Anpassung an die Bestimmungen des Baureglements), Umsetzung revidiertes Bauinventar im Zonenplan (hinweisende Darstellung ohne Rechtswirkung)

Der Gemeinderat Täuffelen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) die vorerwähnten Änderungen im Genehmigungsverfahren (Planung zur Einführung der Gewässerräume und zu Verdichtungsmassnahmen) zur öffentlichen Auflage. Das Verfahren richtet sich nach Art. 60 Abs. 3 BauG i.V.m. Art. 122 Abs. 7 BauV.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 31.05. bis zum 01.07.2024, in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde unter www.taeuffelen.ch verfügbar.

Innert der Auflagefrist kann gegen die nachträgliche Änderung des Baureglements bei der Gemeindeverwaltung Täuffelen schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

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