Ersatzwahl Ersatzmitgliedes des Wahlbüros für Rest der Amtsperiode; stille Wahl

Bis zum Ablauf der Nachmeldefrist für die Ersatzwahl eines Ersatzmitgliedes des Wahlbüros sind nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen worden, als zu wählen sind. Gestützt auf § 33 Abs. 2 GPR hat das Wahlbüro die folgende Kandidatin als in stiller Wahl gewählt erklärt:

Hitz, Elisabeth, 1955, Lenzburgerstrasse 15, 5503 Schafisheim, parteilos

Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte GPR) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen
seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, dem Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.

Wahlbüro Schafisheim, 30. Mai 2024