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AHV-Zweigstelle Buchrain

Prämienverbilligung 2021:
Die eingereichten Prämienverbilligungsgesuche 2021 werden zentral bei der WAS Ausgleichskasse Luzern bearbeitet. Die Frist zur Einreichung ist Ende Oktober 2020 abgelaufen. Falls Sie noch kein Gesuch ausgefüllt haben, können Sie dies direkt über www.ahvluzern.ch einreichen. Ein möglicher Anspruch besteht ab Folgemonat der Einreichung. Die AHV-Zweigstelle Buchrain bleibt weiterhin Ihr Ansprechpartner.

Neuberechnung auf den Prämienverbilligungsentscheid 2021:
Falls sich die Einkommensverhältnisse im Jahr 2021 im Vergleich zur verwendeten Steuerveranlagung um mehr als 25 Prozent verschlechtern oder bei Geburt Ihres Kindes im 2021, kann über die Internetseite www.ahvluzern.ch bis spätestens am 31. Dezember 2021 ein Änderungsantrag gestellt werden.

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