Öffentliche Mitwirkung Bahnhof Süd

Öffentliche Mitwirkung
Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften «Bahnhof Süd»

Der Gemeinderat Gerlafingen bringt, gestützt auf §3 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes vom 03.12.1978, folgende Gestaltungsplandokumente zur öffentlichen Mitwirkungsauflage:

01_Gestaltungsplan

02_Sonderbauvorschriften

03_Raumplanungsbericht (informativ)

Die Akten können vom 31. Mai bis zum 1. Juli 2024 bei der Bauverwaltung Gerlafingen während der ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Innerhalb der genannten Frist kann jede Person schriftlich und begründet Einwendungen erheben und/oder Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind bis am 1. Juli 2024 an die Bauverwaltung Gerlafingen zu richten.

Auf Ihre telefonische oder schriftliche Voranmeldung beantworten Behördenmitglieder und Planer Ihre Fragen während den Fragenstunden am Montag, 24. Juni 2024 oder am Mittwoch, 26. Juni 2024, jeweils zwischen 17:00 und 18:00 Uhr im 2. Obergeschoss der Gemeindeverwaltung.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.

Bauverwaltung Gerlafingen
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Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde-Infos Gerlafingen veröffentlicht.