Kreistagswahl: Stimmzettel im Wahlkreis 11 vertauscht
Wer einen falschen Stimmzettel erhalten hat, soll sich bei seiner Wohnortgemeinde melden – Nur ein Wahlkreis betroffen
Ludwigsburg. Im Wahlkreis 11 (Steinheim, Großbottwar, Oberstenfeld, Murr) wurden einigen Briefwählern versehentlich Stimmzettel des Wahlkreises 14 (Remseck, Affalterbach) zugesandt. Eine Stimmabgabe mit einem Stimmzettel aus dem falschen Wahlkreis ist bei der Kreistagswahl ungültig. Betroffene Wählerinnen und Wähler sollen sich bei ihrer Wohnortgemeinde melden, damit der Stimmzettel ausgetauscht werden kann.
Die Stimmzettel aller Wahlkreise wurden von derselben Druckerei gedruckt. Es wird vermutet, dass versehentlich einzelne Stimmzettel des Wahlkreises 14 (Remseck, Affalterbach) an die Gemeinden des Wahlkreises 11 (Steinheim, Großbottwar, Oberstenfeld, Murr) geliefert wurden. Bislang sind vier solcher Fälle an die Gemeinde Oberstenfeld gemeldet worden. Es ist nicht genau festzustellen, wie viele Stimmzettel des Wahlkreises 14 (Remseck, Affalterbach) fälschlicherweise an Wahlberechtigte des Wahlkreises 11 (Steinheim, Großbottwar, Oberstenfeld, Murr) versandt wurden.
Daher richtet Kreiswahlleiter Andreas Eschbach vom Landratsamt Ludwigsburg einen dringenden Aufruf an alle Wählerinnen und Wähler: „Kontrollieren Sie bitte Ihren Stimmzettel für die Kreistagswahl bezüglich des Wahlkreises genau. Sollten Sie feststellen, dass Sie einen Stimmzettel aus dem falschen Wahlkreis erhalten haben, melden Sie sich bitte bei Ihrer Wohnortgemeinde, damit der Stimmzettel ausgetauscht werden kann. Sollten Sie bereits per Briefwahl gewählt haben und sich unsicher sein, ob Sie für den richtigen Wahlkreis gewählt haben, so melden Sie sich bitte ebenfalls bei Ihrer Wohnortgemeinde. Sie erhalten dann die Möglichkeit, erneut für Kreistagswahl (und den richtigen Wahlkreis) zu wählen.“ Der vorher eingesandte Stimmzettel wird für ungültig erklärt.
Alle betroffenen Wahlberechtigten aus dem Wahlkreis erhalten zusätzlich ein Informationsschreiben von ihrer Wohnortgemeinde, das Informationen zum weiteren Vorgehen und die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Kommune enthält.