Bild im Zusammenhang mit dem Beitrag

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum – bis 30. August Förderanträge stellen

Mit dem „ELR“ des Landes Baden-Württemberg werden Projekte gefördert, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.

Projektträger und Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. In St. Georgen werden Förderanträge für Projekte in den Ortsteilen entgegengenommen.

Förderschwerpunkte sind die Bereiche Grundversorgung, Wohnen/Innenentwicklung und Arbeiten. Details und Beispiele finden Sie auf www.st-georgen.de/nachrichten.

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 30.08.2024 bei der Gemeinde vorliegen. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung im Frühjahr 2025 nicht begonnen sind und im Jahr der Förderentscheidung begonnen werden.

Wenn Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, oder bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Blanka Amann, Tel. 07724/87-156, E-Mail: b.amann@st-georgen.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.

Weitere Informationen über die Fördervoraussetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadtverwaltung St. Georgen veröffentlicht.