Öffentliche Mitwirkung Gestaltungsplan Wasserstoff-Produktionsanlage

Öffentliche Mitwirkung
Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften «Wasserstoff-Produktionsanlage»

Der Gemeinderat Gerlafingen bringt, gestützt auf §3 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes vom 03.12.1978, folgende Gestaltungsplandokumente zur öffentlichen Mitwirkungsauflage:

01_Gestaltungsplan 1:500

02_Sonderbauvorschriften

03_Raumplanungsbericht (informativ)

04_Umweltverträglichkeitsbericht (informativ)

Die Akten liegen vom 13. bis 27.06.2024 öffentlich auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Bauverwaltung Gerlafingen oder auf www.gerlafingen.ch eingesehen werden.

Am 18.06.2024 findet zudem eine Informationsveranstaltung im Gemeinderatssaal statt. Um 18:00 Uhr (bis spätestens 19:00 Uhr) beantworten Ihnen Planer, Architekten und Behördenmitglieder Fragen und geben Auskünfte.

Während der Auflagefrist kann jede Person schriftlich und begründet Einwendungen erheben und/oder Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind bis spätestens am 27.06.2024 (Poststempel) an die Bauverwaltung Gerlafingen zu richten.

Der Gemeinderat
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Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde-Infos Gerlafingen veröffentlicht.