Öffentliche Mitwirkung Gestaltungsplan Wasserstoff-Produktionsanlage

Öffentliche Mitwirkung Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften «Wasserstoff-Produktionsanlage» Der Gemeinderat Gerlafingen bringt, gestützt auf §3 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes vom 03.12.1978, folgende Gestaltungsplandokumente zur öffentlichen Mitwirkungsauflage: 01_Gestaltungsplan 1:500 02_Sonderbauvorschriften 03_Raumplanungsbericht (informativ) 04_Umweltverträglichkeitsbericht (informativ) Die Akten liegen vom 13. bis 27.06.2024 öffentlich auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Bauverwaltung Gerlafingen oder auf www.gerlafingen.ch eingesehen werden. Am 18.06.2024 findet zudem eine Informationsveranstaltung im Gemeinderatssaal statt. Um 18:00 Uhr (bis spätestens 19:00 Uhr) beantworten Ihnen Planer, Architekten und Behördenmitglieder Fragen und geben Auskünfte. Während der Auflagefrist kann jede Person schriftlich und begründet Einwendungen erheben und/oder Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind bis spätestens am 27.06.2024 (Poststempel) an die Bauverwaltung Gerlafingen zu richten. Der Gemeinderat Zum vollständigen Artikel
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