🚨 Corona-Update

📆 09.04.2021

🔹 Corona-Newsletter Hatzfeld
🔹 Siegen-Wittgenstein erlässt neue Allgemeinverfügung mit weitreichenden Beschränkungen, die auch "Grenzgänger" betreffen

Aufgrund des verspäteten Meldeaufkommens ist die Erstellung eines aussagefähigen Lagebildes diese Woche nicht möglich. Darüber hinaus gibt es im Landkreis und im Oberen Edertal keine dringenden berichtswürdigen Ereignisse. Aus diesem Grund wird diese Woche kein Corona-Wochennewsletter erscheinen.

Ganz anders sieht die Lage jedoch in unserer unmittelbaren Nachbarschaft aus. Die Anzahl erkannter Infizierungen ist im Landkreis Siegen-Wittgenstein so weit gestiegen, dass der Landkreis ein neue Allgemeinverfügung erlassen hat, die am dem morgigen Samstag, 10. April 2021 in Kraft tritt und vorerst bis Sonntag, 25. April 2021 gültig bleibt.

Alle Personen, die die Landesgrenze überschreiten, müssen sich an diese Verfügung halten.

📑 Zusammenfassung:

👉 In der Zeit von abends 21 bis 5 Uhr morgens gilt eine Ausgangsbeschränkung. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder sonstigen Unterkunft 🏡 ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Ausnahmen sind:
📍 Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Eigentum 🔥
📍 Besuch zulässiger Versammlungen oder Veranstaltungen
📍 Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der unaufschiebbaren beruflichen, dienstlichen oder akademischen Ausbildung sowie der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an Übungen und Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst 🚒🚑🚓
📍 Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft 👬👫👭 in deren Wohnung oder sonstigen Unterkunft
📍 Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Leistungen ⛑
📍 Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, insbesondere die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich
📍 Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen
📍 unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren sowie Maßnahmen der Tierseuchenprävention und zur Vermeidung von Wildschäden
📍sonstige vergleichbar gewichtige Gründe

👉 Kontakte im öffentlichen Raum sind auf die Personen eines Hausstandes plus eine weitere Person 👥 beschränkt. Der gemeinsame Aufenthalt in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet...
📍 mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ohne Personenbegrenzung,
📍 mit einer Person eines anderen Hausstands, die von zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden kann, sowie
📍 mit mehreren Personen aus einem anderen Hausstand bis zu einer Gesamtzahl von höchstens fünf Personen, wobei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Paare gelten als ein Hausstand.
⚠️ Diese Regelung gilt nicht, wenn es um das Sorge- und Umgangsrechts oder die Begleitung Sterbender geht.

👉 Wenn Personen aus mehreren Hausständen in einem Fahrzeug 🚗 fahren, gilt Maskenpflicht 😷 für alle Insassen. Kinder unter 14 Jahren, die aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, können auch eine Alltagsmaske tragen. Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, sind von der Verpflichtung ausgenommen.

👉 Kitas bleiben in einem eingeschränkten Pandemiebetrieb 👶. Wann immer es möglich ist, solltet Ihr Eure Kinder zuhause betreuen. Grundsätzlich bleiben die Kitas aber geöffnet.

👉 Die steigenden Infektionszahlen sind nach vorliegendenden Erkenntnissen nicht auf eine spezielle Ursache oder Ereignis zurückzuführen.

Soweit in Kürze.
Ein schönes Wochenende aus dem Rathaus.

#HatzfeldBleibtBesonnen☘🌞

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