Landkreis erlässt Allgemeinverfügung
Das Landratsamt Esslingen trifft nach der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) folgende Allgemeinverfügung
über die Beschränkung des Aufenthalts außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages.
Die Allgemeinverfügung ist im Anhang als pdf-Datei veröffentlicht.
Die "Ausgangsbeschränkung" gilt ab Mittwoch, 14. April.
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