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Bekämpfung des Schmalblättrigen Greiskrauts: Helfen Sie mit

Das Schmalblättrige Greiskraut ist eine gebietsfremde invasive Pflanze aus Südafrika und ist im Kanton Zürich bekämpfungspflichtig. Koordinierte Massnahmen sollen Mensch, Tiere, Umwelt, die landwirtschaftliche Produktion sowie die Biodiversität vor Schäden durch solche gebietsfremden Arten bewahren. Die Bekämpfungspflicht muss vom Grundeigentümer wahrgenommen werden. Helfen Sie daher mit, diese invasive Pflanzenart in unserer Gemeinde aktiv zu bekämpfen.
Die «Greiskraut-Saison» ist bereits in vollem Gange. Da die Bekämpfung insbesondere grosser Bestände viel Ausdauer benötigt, ist es umso wichtiger, die Bestände möglichst frühzeitig zu erkennen und dann konsequent zu bekämpfen.

Darum ist das Greiskraut nicht willkommen

Die aus Südafrika eingeschleppte Pflanze enthält Lebergifte.
Sie breitet sich momentan schnell aus, vor allem entlang von Verkehrswegen (Strassen, Eisenbahnlinien) aber auch auf offenen, kargen Flächen (sog. Ruderalflächen).
Das Greiskraut konkurrenziert und verdrängt einheimische Pflanzen.
Es kommt inzwischen vermehrt auch auf Wiesen und Weiden vor.
In Heu und Gärfutter enthaltenes Greiskraut wird von Pferden und Rindern nicht erkannt und gefressen. Dies kann für die Tiere tödlich sein.

So erkennen Sie das Greiskraut

Gelbe Blütenköpfchen, Durchmesser 1.5–2.5 cm, mit je 10–15 Blütenblättern
Blätter schmal und ungeteilt (6–7 cm lang, 2–3 mm breit), oft bläulicher Schimmer
Unkrautartige Eigenschaften:
- Lange Blütezeit: durchgehend von Juni bis November
- Schnelle Versamung, grosse Mengen flugfähiger Samen
- Mehrjährige Pflanze, schneller Wiederaufwuchs
- Von Grund auf stark verzweigt, wächst zuerst dem Boden entlang

Greiskraut bitte ausreissen oder melden

Greiskraut-Vorkommen der Gemeinde Bonstetten, Bereich Liegenschaften, Energie und Umweltschutz, Tel. 044 701 95 75 oder umwelt@bonstetten.ch melden.
Einzelne Pflanzen ausreissen und im Kehrrichtsack entsorgen. Bei grösseren Beständen eine Fachperson beiziehen.
Für die Bekämpfung auf öffentlichem Grund sind die Fachleute der Unterhaltsdienste zuständig.

Weitere Informationen zu den gebietsfremden Pflanzen oder Tieren bei uns im Kanton Zürich finden Sie unter www.zh.ch/neobiota > Informationen für Private.

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe und stehen Ihnen bei Fragen zur Bekämpfung gerne zur Verfügung.

Gemeinde Bonstetten
Bereich Liegenschaften, Energie und Umweltschutz
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