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Digitale Gemeinde - Neue Portallösung für Drittmeldepflicht

Damit die Einwohnerregister in den Gemeinden und Städten korrekt geführt werden können, ist die Einwohnerkontrolle auf die Unterstützung von Liegenschaftsverwaltungen und der Vermieterschaft angewiesen. Die dafür notwendigen Meldungen können neu digital erfasst werden.

Im Kanton Luzern ist die Drittmeldepflicht im §17 im Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt geregelt und verpflichtet Vermieter und Logisgeber dazu, ein-, um- und wegziehende Personen den Einwohnerdiensten zu melden.

Die Meldungen können unter dem Link www.drittmeldung.ch erfasst werden. Die Benutzenden können ohne spezifisches Login eine Drittmeldung absetzen. Die Eingaben zu Liegenschaftsverwaltung, Liegenschaftsbesitzer oder Logisgeber werden - je nach Browsereinstellung - bei der nächsten Erfassung übernommen.

Die Meldungen dienen der Unterstützung für die Einwohnerkontrollen und ersetzen die An-, Um- und Abmeldung der Einwohnerinnen und Einwohner nicht.

Besten Dank für Ihre Mithilfe!

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde-Info veröffentlicht.