Erleichterungen für vollständig Geimpfte

Mit der beigefügten Pressemitteilung informierte das Sozialministerium über die künftige Befreiung von der Absonderungspflicht für Bürgerinnen und Bürger mit vollständigem Impfschutz. Nach der Aktualisierung der Empfehlungen des RKI wird Baden-Württemberg die Ausnahme von der Pflicht zur Absonderung von vollständig Geimpften umsetzen und die CoronaVO Absonderung und die CoronaVO Einreise-Quarantäne entsprechend anpassen. Nach RKI-Empfehlung gilt ein Impfschutz als vollständig, wenn seit der letzten vorgeschriebenen Impfdosis 14 Tage vergangen sind. Anerkannt werden alle in der EU zugelassenen Impfstoffe. Die Änderung werden diese Woche vorgenommen und sollen am 19. April in Kraft treten.

Weitere Änderungen sollen sich auch für geimpfte Personen in stationären Pflegeeinrichtungen ergeben: beabsichtigt ist, die bisherige Beschränkung der Besucherzahl für Bewohner in Pflegeeinrichtungen ab einer Impfquote von 90 % (insoweit erfolgt eine Orientierung an der vom RKI vorgeschlagenen Quote) aufzuheben, mit der Folge, dass insoweit dann die Kontaktregelungen der allgemeinen CoronaVO gelten würden. Hygienemaßnahmen, insbesondere die Maskenpflicht und die Testung vor Zutritt für Besucherinnen und Besucher sollen weiterhin gelten.

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